Jede Person die nach Kuba Ein- oder Ausreisen möchte, muss einen gültigen Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument – z.B. einen Reisepassersatz – besitzen. Die Gültigkeit muss mindestens sechs Monaten vor dem Tag der Ankunft in Kuba betragen.
Das – Einreisevisum A1 – zumeist eher Touristenkarte genannt, wird in Kartenform ausgehändigt und ersetzt den Stempel im Reisepass. Es ist nicht übertragbar und enthält alle nötigen Informationen des Einreisenden in zweifacher Ausfertigung (linke + rechte Seite), welches diesen Identifizieren. Benötigt wird es ebenso für Minderjährige, auch wenn diese bereits in den Pässen der Eltern aufgeführt sind.
Die Vorderseite der Touristenkarte ist mit den persönlichen Daten auszufüllen. Die Angaben sind identisch mit denen des Reisepasses in Großbuchstaben festzuhalten. Da auf der Touristenkarte weder ausgestrichen noch verbessert werden darf, ist beim Ausfüllen Vorsicht geboten!
Bei der Ein- und Ausreise, wird der Zoll einen Datumsstempel auf das Touristenvisum setzen und nicht wie gewohnt in den Reisepass. Zur Ausreise müssen die Touristenkarte, der Reisepass sowie das Flugticket vorgezeigt werden. Eine bis vor kurzem nötige Ausreisegebühr – in Höhe von 25,- CUC – wird nicht mehr verlangt.
Im Folgenden werden die zu treffenden Angaben der Reihenfolge nach genannt:
Die der Rückseite der Karte muss von einem autorisierten Anbieter beidseitig abgestempelt sein. Ohne ist das Visum nicht gültig.
Das Visum ist nur gültig, für Reisen nach Kuba mit touristischem Zweck. Sollte die Reise aus einen anderen Grund außer dem Tourismus/oder der Freizeit erfolgen, berechtigt die Touristenkarte (A1) nicht zur Einreise oder dem Verbleib auf der Insel. Die Touristenkarte wird nicht benötigt von Staatsangehörigen aus Ländern, welche visafrei in Kuba einreisen dürfen, kubanischen Staatsangehörige sowie Reisenden welche bereits im Besitz eines gültigen Visums (z.B. Familien- oder Arbeitsvisum) sind.
Erwerben kann man kann die Touristenkarte bei allen kubanischen Konsulaten, autorisierten Reisebüros oder Fluggesellschaften.
Beim Kauf über das kubanische Konsulat ohne persönlich anwesend zu sein, ist neben dem Preis für das Visum selbst in Höhe von 22,- Euro noch eine Servicegebühr von 25,- Euro pro Person zu entrichten. Wird der Kauf nicht von einer dritten Person, sondern über den Postweg in Erwägung gezogen, fallen noch zusätzliche Portogebühren (3,65 Euro) an.
Alle Zahlungen müssen in bar oder durch eine Überweisung erfolgen. Per Post zugesandtes Bargeld wird nicht akzeptiert und an den Antragsteller zurückgesendet. Bei Verlust des Geldes, haftet alleine der Absender.
Das Einreisevisum A1 ist gültig für eine einzige Einreise nach Kuba sowie einen Zeitraum von 30 Tagen ab Einreise. Es ist maximal zweimal für weitere 30 Tage verlängerbar. Diese ist möglich ab eine Woche vor Ablauf des Visums bei der nächstgelegenen Migrationsbehörde für Ausländer (DIIE) Ihres Aufenthaltsorts in Kuba.
Die Touristenkarte hat ohne Einreisestempel kein Ablaufdatum und verfällt nicht. Es kann zu jedem späteren Zeitpunkt verwendet werden, um nach Kuba zu reisen. Eine Erstattung oder Rücknahme eines ausgefüllten Visums ist ausgeschlossen.
Sollte das Visum während des Aufenthalts in Kuba verloren gehen, ist der Verlust sofort beim Ministerium für Migration und Ausländer (DIIE) zu melden, um ein Duplikat durch Zahlung einer Gebühr zu erhalten.
Seit dem 1. Mai 2010, es ist zwingend notwendig eine gültige Krankenversicherung zu besitzen, um nach Kuba einzureisen. Sollten Sie kontrolliert werden und keine gültige Krankenversicherung besitzen, müssen Sie vor Ort eine – relativ hochpreisige – bei dem staatlichen Anbieter ASISTUR nachlösen.
Für die Einreise (genau gesagt bereits den Abflug nach Kuba) ist ein bereits bezahltes Flugticket oder elektronisches Flugticket notwendig, in welchem die Rückkehr in das Heimatland oder in ein drittes Land festgehalten ist.