Wie man die Touristenkarte / das Visum für den Besuch von Kuba richtig ausfüllt, ist auf der Rückseite des Dokumentes mehrsprachig beschrieben. In der Regel geben die Verkäufer darüber auch eine ausführliche Auskunft mit auf den Weg. Kommt es trotzdem dazu, dass man sich verschreibt, gelten die im Folgenden genannten Regeln:
Grundsätzlich ist es erst einmal wichtig zu wissen, dass falsche Angabe, gleich welcher Art, auf der Touristenkarte nicht toleriert werden müssen. Das bedeutet zeitgleich, dass man im Einzelfall auf die Entscheidung des jeweiligen Zöllners angewiesen ist. Eine pauschale Zu- oder Absage ist aus gleichem Grund von keiner Seite möglich.
Aus unserer Erfahrung können wir folgendes unverbindlich Aussagen: schreibt man einen Buchstaben, oder eine Zahl verkehrt und tauscht diese durch den/die korrekte aus, stellt das in der Regel kein Problem dar. Wenn man sich mehrfach verschreibt, oder gar einen falschen Namen einträgt, wird die Touristenkarte ungültig und es muss eine neue besorgt werden. Beides kann jedoch im Einzelfall von dem jeweiligen Beamten anders gehandhabt werden.
Sollte man sich verschreiben, empfehlen in den meisten Fällen eine weitere Touristenkarte zu kaufen. Diese behält man, ohne sie auszufüllen im Originalzustand (nicht geknickt) die gesamte Reise über bei sich. Kommt es bei der Einreise zu Problemen, kann man diese zweite Karte entspannt hervorziehen und vor Ort ausfüllen. Kommt man mit der “falsch ausgefüllten” Touristenkarte durch den Zoll, kann man diese unseren Rückgabebedingungen nach, unkompliziert zurückgeben.
Im schlimmsten Fall hat man 4,50 Euro für die pauschale Rückgabegebühr verloren.